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Susann Stein

Politik und Kommunikation/ Pressesprecherin
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Öffentliche Ausschreibungen bleiben unattraktiv

  • Keine Entbürokratisierung erkennbar

Seit Jahren fordert die ostdeutsche Bauindustrie eine Entbürokratisierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. Senatorin Ramona Pop versprach durch die Novellierung Vereinfachung und Bürokratieabbau. Nun liegt ein Referentenentwurf vor, der bei den Bauunternehmen für Unverständnis sorgt.

„Statt für eine Vereinfachung des Vergabeverfahrens zu sorgen und der Überregulierung entgegenzuwirken, kommt es zu einer weiteren und verstärkten Ausrichtung an ökologischen, sozialen und geschlechtergerechten Kriterien“, kommentiert Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, den Entwurf.

In den Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung hatte die Bauindustrie Ost stetig darauf hingewiesen, dass die sogenannten vergabefremden Kriterien wichtige sozial- und gesellschaftspolitische Bausteine seien, das Vergaberecht für deren Durchsetzung allerdings wirkungslos und damit ungeeignet sei.

„Ein Nachweis über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen ist gerade in globalisierten Wertschöpfungsketten nicht möglich und stellt Unternehmen vor unlösbare Probleme“, erklärt Momberg. „Selbst wenn es vermeintliche Zertifikate auf dem Markt gibt, ist deren Aussagekraft fraglich. Ein Zertifikat eines Steinbruchs in China, das die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen belegen soll, kann ehrlicherweise von niemandem, auch nicht der Vergabestelle, überprüft werden“, fährt Momberg fort.

Umstritten sind zudem die Kriterien zur Frauenförderung in einer Branche, die ohnehin mit akutem Nachwuchsmangel zu kämpfen hat und vor allem für Frauen aufgrund der harten körperlichen Arbeit unattraktiv ist.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass unbewährte und praxisferne Kriterien eines Gesetzes beibehalten und sogar noch erweitert werden, während bewährte Verfahren ersatzlos gestrichen werden“, ergänzt Momberg. Der Referentenentwurf sieht vor, § 3 (Wertung unangemessen niedriger Angebote) zu streichen, obwohl sich der Paragraph in der Praxis als wirksame Vorabkontrolle bewährte und einen fairen Wettbewerb gewährleistet hat.

„Der Senat kann sich nicht über die geringe Beteiligung an Ausschreibungen beklagen und gleichzeitig die Hinweise der Bauunternehmen ignorieren. Nach dem jetzigen Stand steht er sich mit dieser Novellierung selbst im Weg und wird sein Ziel verfehlen, die Attraktivität öffentlicher Ausschreibungen zu steigern und wieder mehr Angebote zu erhalten“, so Momberg abschließend.


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