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Susann Stein

Politik und Kommunikation/ Pressesprecherin
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Abschaffung der Testpflicht für Arbeitgeber

Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V., Dr. Robert Momberg, äußert sich zur Einführung einer Testpflicht für Arbeitgeber in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung:

Der Freistaat Sachsen ist das einzige Bundesland, das derzeit an der Testpflicht für Arbeitgeber festhält. Diese Regelung führt zu einer großen Verunsicherung, da die wesentlichen Fragen zur praktischen Umsetzung, besonders in nicht stationär tätigen Branchen, nicht beantwortet werden können. Außerdem weiß im Moment noch niemand, wo und zu welchen Bedingungen in dieser kurzen Zeit eine solch große Anzahl Tests bezogen werden kann.

Die sächsischen Bauunternehmen haben im vergangenen Jahr unter Beweis gestellt, dass sie mit strikten Hygienekonzepten wesentlich zur Eindämmung der Pandemie beitragen konnten.

Der Bauindustrieverband Ost unterstützt daher die Erklärung der Wirtschafts-Spitzenverbände auf Bundesebene, die das freiwillige Engagement der Unternehmen bei der Testung ihrer Beschäftigten zusichert, sobald die Rahmenbedingungen stimmen.

Wir appellieren daher dringend an die sächsische Staatsregierung, den sächsischen Alleingang zu beenden und zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen zurückzukehren und fordern, § 3a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ersatzlos zu streichen.“


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