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Susann Stein

Politik und Kommunikation/ Pressesprecherin
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Vergabegesetz Brandenburg: Der Mindestlohn ist Sache der Tarifparteien

Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V. Dr. Robert Momberg äußert sich zum Gegenstand der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie im Landtag Brandenburg wie folgt:

„Eine durch die Politik festgelegte Lohnuntergrenze stellt einen massiven Eingriff in die in Deutschland bewährte Tarifautonomie dar. Zudem wird dadurch eine Verteuerung am Bau in Kauf genommen und die seit Jahren abnehmende Attraktivität öffentlicher Aufträge weiter belastet.

Mit der Erhöhung des Vergabemindestlohnes auf 13 Euro pro Stunde kommt ein weiteres vergabefremdes Kriterium bei der Auftragsvergabe hinzu. Neben dem Dokumentations- und Nachweisaufwand bei den Unternehmen, werden die personell ohnehin bereits knapp besetzten Vergabestellen mit dessen Kontrolle noch zusätzlich belastet.

Deregulierung und Entbürokratisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe sind stattdessen dringend erforderlich – ebenso wie das Bekenntnis zur Unabhängigkeit der Tarifpartner bei der Lohnfindung.“

Hintergrund 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie im Brandenburgischen Landtag beriet heute abschließend den Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes, der auch eine durch die Brandenburgische Mindestlohnkommission vorgeschlagene Lohnuntergrenze in Höhe von 13 Euro pro Stunde für Aufträge der öffentlichen Hand enthält. Das Bauhauptgewerbe unterliegt in Brandenburg derzeit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn in Höhe von 12,85 Euro pro Stunde.


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