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Susann Stein

Politik und Kommunikation/ Pressesprecherin
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Vergabemindestlohn untergräbt Tarifautonomie

„Der Bauindustrieverband Ost befürwortet selbstverständlich die ordentliche Bezahlung der Mitarbeiter im öffentlichen Auftragswesen. Allerdings wird durch einen Vergabemindestlohn massiv in die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien eingegriffen. Die Festlegungen von Mindestentgelten sind grundsätzliche Sache der Tarifvertragsparteien, die am besten beurteilen können, welche Entgelte in der jeweiligen Branche gezahlt werden können. Die Untergrenze der Bezahlung wurde schließlich bereits vom Bundesgesetzgeber durch den gesetzlichen Mindestlohn festgelegt.

Den verabschiedeten Vergabemindestlohn in Höhe von 13,00 Euro lehnen wir kategorisch ab. Gemäß den gerade abgeschlossenen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe wird der Bau-Mindestlohn in Ostdeutschland im April auf 12,55 Euro steigen. Die Bürokratie im Vergabeverfahren wird dadurch noch weiter zunehmen und öffentliche Aufträge für die Unternehmen immer unattraktiver.“


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