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Hubertus Nelleßen

Berliner Erklärung zum Vergabegesetz

Vorschläge, wie sich das Land Berlin als attraktiver Auftraggeber positionieren kann:

Innovationen fördern

Berlin ist eine international attraktive und dynamische Stadt, die Fachkräfte und Gründer aus aller Welt anzieht. Um Innovationshauptstadt zu werden, muss das Vergaberecht Platz für frische Ideen schaffen. Stattdessen kommt das Wort Innovation im
Gesetz nicht vor. Dreh- und Angelpunkt ist der Ausbau von Markt- und Technologiekenntnissen der Verantwortlichen für öffentliche Beschaffung. Nur eine fitte Verwaltung kann den Rahmen bieten, um neue Wege zu beschreiten und selbst von den Vorteilen neuer Technologien zu profitieren.

Wertgrenzen erhöhen

Der Senat hat sich entschieden, die sehr niedrigen Berliner Schwellenwerte nicht zu erhöhen. Gerade hier läge ein wirkungsvoller Ansatzpunkt, um den Mittelstand zu fördern. Derzeit weist Berlin mit 10.000 Euro den im Bundesvergleich niedrigsten Schwellenwert für Verhandlungsvergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich auf. Schon eine Verdoppelung dieses Wertes würde zu einer Angleichung mit Brandenburg führen. Auch die bundesweit neu eingeführte temporäre Erhöhung der Schwellenwerte für den Wohnungsbau spricht eine klare Sprache.

Keine Alleingänge beim Mindestlohn

Unterschiedliche Mindestlöhne in der Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg erhöhen den bürokratischen Aufwand und erschweren KMUs die Teilnahme am Vergabeverfahren. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut und darf nicht durch willkürlich gewählte gesetzliche Einzel-Mindestlöhne ausgehebelt werden.

Gesetz verschlanken

Viele Unternehmen beteiligen sich aufgrund des hohen Aufwands nicht an öffentlichen Aufträgen. Das liegt auch an der Vielzahl der vergabefremden Kriterien. Diese dürfen insbesondere in Zeiten, in denen Unternehmen nicht Schlange stehen, nicht ausgeweitet werden. Unbestimmte Öffnungsklauseln beispielsweise bei der Berücksichtigung von Fair-Trade-Kriterien erhöhen die Gefahr, dass die Attraktivität öffentlicher Auftragsvergabe weiter sinkt. Eine Entbürokratisierung wird so nicht erreicht. Stattdessen werden viele mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups von öffentlichen Aufträgen abgeschnitten, wenn für die Auftragsvergabe Voraussetzung ist, praxisferne und vergabefremde Kriterien zu erfüllen oder deren Einhaltung mit hohem Aufwand nachzuweisen.


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