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Hubertus Nelleßen

Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung

Stellungnahme des Bauindustrieverbandes Ost e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung

Die Brandenburgische Bauordnung soll zügig an die Änderungen der Musterbauordnung - MBO - des Bundes angepasst werden. Die derzeit gültige Fassung der MBO vom November 2002 wurde zuletzt gemäß Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016 geändert. Die geplante Anpassung der Brandenburgischen Bauordnung an die MBO wird vom Bauindustrieverband Ost e. V. ausdrücklich begrüßt, da mit einer konsequenten und schnellen Adaptierung der Änderungen dieses Gesetzes länderübergreifend weitestgehend einheitliche Regelungen geschaffen werden. Für die Akteure der Bauwirtschaft werden damit wesentliche Voraussetzungen für ein effizientes, schnelleres sowie ressourcenschonendes Bauen geschaffen.

Dazu zählt insbesondere auch die Aufnahme einer Typengenehmigung, die ein modulares und serielles Bauen zulässt. Durch diese Bauweise können vorgefertigte gleiche Bau- und Gebäudeteile, die auf der Baustelle schnell zusammengefügt werden, verwendet und damit Zeit- und Kostenvorteile gegenüber dem bisher weit verbreiteten individuellen Bauen erschlossen werden. Gerade in Zeiten der Wohnraumnot ist ein solches Bauen unabdingbar.

Auch die konsequente Digitalisierung planungsrechtlicher und bauaufsichtsrechtlicher Verfahren wird von der Bauwirtschaft ausdrücklich befürwortet. Die Digitalisierung führt nicht nur zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, sondern auch zu Zeit- und Kostenersparnissen aller am Bau Beteiligten.

Die Bauvorlageberechtigung bei geringfügigen oder technisch einfachen Bauvorhaben von Fachkräften, wozu insbesondere Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie Zimmererfachs nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) gehören, wird nicht unkritisch betrachtet. Die erforderlichen Kenntnisse, die durch ein entsprechendes Studium der Architektur oder des Bauingenieurwesens vermittelt werden, haben die Fachkräfte aus dem Handwerksbereich naturgemäß nicht. Fehler oder Verzögerungen bei den Baugenehmigungsverfahren sind mit der Ausweitung des Personenkreises nicht auszuschließen.

Insgesamt ist der Entwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung als gelungen zu bezeichnen und wird das Bauen in Brandenburg zukünftig wesentlich vereinfachen und verbessern.


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