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Susann Stein

Politik und Kommunikation/ Pressesprecherin
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Vergabegesetze auf dem Prüfstand

In Berlin und Sachsen-Anhalt wird derzeit heftig über die Novellierung der bestehenden Vergabegesetze gestritten. Beide Vorhaben wagen nicht den überfälligen Schritt, Vergabeverfahren zu verschlanken und die Bürokratie in diesem Bereich mutig abzubauen. Statt für eine Vereinfachung des Vergabeverfahrens zu sorgen und der Überregulierung entgegenzuwirken, kommt es im Berliner Entwurf zu einer weiteren und verstärkten Ausrichtung an ökologischen, sozialen und geschlechtergerechten Kriterien. So ist zum Beispiel der Nachweis über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gerade in globalisierten Wertschöpfungsketten nicht möglich und stellt Unternehmen vor unlösbare Probleme. Der Verband kritisiert außerdem, dass unbewährte und praxisferne Kriterien des bestehenden Gesetzes beibehalten und sogar noch erweitert werden, während bewährte Verfahren ersatzlos gestrichen werden. Nach Ansicht des Verbandes steht sich der Senat mit dieser Novellierung selbst im Weg und wird sein Ziel verfehlen, die Attraktivität öffentlicher Ausschreibungen zu steigern.

In Sachsen-Anhalt sind immerhin erste Ansätze zur Entbürokratisierung zu beobachten. Positiv bewertet der Verband das Bestbieterprinzip, wonach weitreichende Erklärungen zur Einhaltung von Standards nur vom Bieter einzureichen sind, der tatsächlich den Zuschlag erhält. Auch die Gültigkeitsverlängerung von Eignungsnachweisen ist ein richtiger Schritt zur Entschlackung des Formularwesens. Die Möglichkeit, die Anzahl von sachgrundlos befristeten Arbeitsplätzen sowie die Beschäftigung von Schwerbehinderten zu hinterfragen, hält der Bauindustrieverband indes für nicht zielführend. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte der Schwellenwert von 50.000 Euro deutlich erhöht werden. Dies beschleunigt die Fertigstellung von Kleinstprojekten und entlastet die meist unterbesetzten Vergabestellen der Kommunen.

Ein Vergabegesetz hat allein den Zweck zu erfüllen, öffentliche Vergabeprozesse effizient und transparent durchzuführen. Für die Durchsetzung wichtiger gesellschaftlicher oder ökologischer Ziele ist das Vergaberecht jedoch gänzlich ungeeignet. Für diesen Grundsatz wird der Bauindustrieverband Ost auch in den weiteren
Gesetzgebungsverfahren eintreten.

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