Screenshot of Music Academy

Susann Stein

Politik und Kommunikation/ Pressesprecherin
+49 341 33637-39 |

3 Fragen an ...

Stefan Brangs, Staatssekretär Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

chevron_right
Wie ist der Stand des Breitbandausbaus im Freistaat?

Die vorliegenden Zahlen zeigen bei Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s eine Versorgungsquote von 70,8 Prozent. Bei ≥ 100 Mbit/s beträgt die Versorgung 51,7 Prozent und ist damit um mehr als fünf Prozent höher als noch Ende 2017. Inzwischen liegt Sachsen auf dem ersten Platz der Ostdeutschen Flächenländer. Bei der Glasfaser-Technologie bis zum Gebäude liegt Sachsen bundesweit auf dem fünften Platz und unter allen deutschen Flächenländern sogar auf Platz vier. Diese Daten geben aber nur den Stand von Mitte 2018 wieder. Aktuellere Daten vom Jahresende 2018 werden im 1. Quartal 2019 vorliegen. Darum sind wichtige Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen des letzten halben Jahres noch nicht abgebildet. Außerdem konnten zwischenzeitlich durch das SMWA geförderte Projekte in Betrieb genommen werden, beispielsweise in Rietschen und in Bad Schandau. Die Zahlen werden sich also weiter verbessern.

chevron_right
Wo sehen Sie die größten Probleme?

Um mögliche Probleme einordnen zu können, muss man die Rahmenbedingungen kennen, die für den Breitbandausbau gelten. Nach dem Grundgesetz muss die Breitbandversorgung als Telekommunikationsdienstleistung privatwirtschaftlich erbracht werden. Nicht der Staat ist hier in der Pflicht, sondern zunächst die Unternehmen. Die Unternehmen machen das aber nicht überall in dem Umfang, wie ich mir das wünschen würde. Darum wird bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Höhe der Investitionskosten ins Verhältnis mit den erzielbaren Erträgen gesetzt. Wenn das Verhältnis zu ungünstig ist, wird ein Unternehmen kaum aktiv werden. Wo eine privatwirtschaftliche Breitbandversorgung nicht erfolgt, wird dann ein Marktversagen unterstellt und damit eine Förderung ermöglicht.  Dann muss im Rahmen des EU-Beihilferechts aber sichergestellt werden, dass mit dem geförderten Ausbau kein Eingriff in den Telekommunikationsmarkt erfolgt. Daraus ergibt sich dann, dass die Prozesse sehr aufwändig und bürokratisch sind. Zusätzlich kann geförderter Ausbau nach den Vorgaben der EU immer nur dann erfolgen, wenn in dem Gebiet bisher keine Versorgung mit 30 Mbit/s vorhanden ist.

chevron_right
Mit welchen Maßnahmen kann der Breitbandausbau beschleunigt werden?

Ich treffe mich regelmäßig mit Telekommunikationsunternehmen, um deren Sicht auf die Situation zu erfahren und im Gespräch voran zu kommen. So lassen sich Projekte beschleunigen. Und wenn kein privatwirtschaftlicher Ausbau erfolgt, können wir fördern. Allein im neuen Doppelhaushalt stellen wir dafür weitere 700 Millionen Euro bereit. Als erstes Bundesland bieten wir eine 100-Prozent-Finanzierung an. Nirgendwo soll der Ausbau an fehlenden finanziellen Mitteln der Kommunen scheitern. Jetzt geht es darum, bei zukünftigen Projekten eine optimale Größe zu finden. Damit Projekte entstehen, die einerseits zum Planungsaufwand bei den TK-Unternehmen und Kommunen passen und andererseits beim Bau zu marktgerechten Losgrößen führen. Wenn darauf bei zukünftigen Projekten stärker geachtet wird und die Akteure im Umgang miteinander erfahren sind, werden die Projekte auch schneller fertig werden.

Veröffentlicht am:

Schlagworte:

Zurück

Weitere Artikel